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Die Juleica

Die Juleica wird u.a. für folgende Zwecke benötigt (siehe auch www.juleica.net):


- Als eine Voraussetzung zum Erhalt von Sonderurlaub für Jugendleiterinnen und Jugendleiter zur Durchführung bestimmter Maßnahmen der Jugendarbeit

- Als eine Voraussetzung zum Erhalt von Verdienstausfallentschädigung

- Zum kostenlosen Ausleihen von Filmen, Videos, CDs, anderen Medien und Projektionsgeräten sowie zur kostenlosen Teilnahme am Lehrgang zum Erwerb des „Medienscheines“ beim Landesmedienzentrum Hamburg, Hagedornstraße 30 (www.hamburger-bildungsserver.de/lmz/)

- Zum kostenlosen Erhalt von Büchern und anderen Schriften bei der Landeszentrale für politische Bildung, Große Bleichen 23 (www.hamburg.de/behoerden/landeszentrale/)

- Zum Erhalt der kostenlosen Mitgliedschaft in allen Hamburger Öffentlichen Bücherhallen (www.buecherhallen.de)

- Zum kostenlosen Erhalt der „Karten-Karte“ des Kulturrings der Jugend. Die Karte gewährt erhebliche Ermäßigungen bei kulturellen Veranstaltungen (u.a. Konzert-, Theater-, Film-Aufführungen). Kulturring Maren Winzer, Steinstraße 7 (www.jiz.de/kulturring/)

- Zum kostenlosen Erhalt der privaten Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk - www.djh.de -. + 10% Rabatt auf Unterkunft, Bettwäsche und Verpflegung(über die KJH)



Bedingungen für die Verlängerung der Jugendleitercard
Gültig ab dem 01.06.2003
für alle Inhaber des Gruppenleiterausweises und der Juleica


I. Gültigkeitsdauer
Die Jugendleitercard (Juleica) ist drei Jahre gültig und wird auf Antrag für jeweils drei weitere Jahre neu ausgestellt.

II. Bedingungen für die erneute Ausstellung der Jugendleitercard

1.
Es muss ein Nachweis über die ehrenamtliche Tätigkeit erbracht werden.
Berechtigt, diese Bescheinigung über die aktive Tätigkeit auszustellen, sind
neben der BDKJ-Landesleitung alle Leitungen der Mitglieds- und
Anschlussverbände, die BDKJ-Diözesanleitung Hamburg und die Pfarr-
und Dekanatsleitungen, jeweils für ihren Bereich.

2.
Es muss ein Nachweis über mindestens zwei Fortbildungen erbracht werden. Die Fortbildungen müssen jeweils mindestens 7,5 Zeitstunden oder 10 Lehrveranstaltungsstunden umfassen und dürfen nicht länger als 36 Monate zurückliegen.
a) Eine Fortbildung muss einen pädagogischen Inhalt haben.
b) Die andere Fortbildung muss einen für die Gruppenleitungstätigkeit dienlichen (z.B. einen weiteren pädagogischen, musischen, kreativen, religiösen) Inhalt haben.

Als Fortbildung in diesem Sinne gelten:
a) Veranstaltungen der KJH, des BDKJ-Landesverbandes Hamburg, des BDKJ-
Diözesanverbandes und der Mitglieds- und Anschlussverbände, sofern sie als
solche anerkannt und angekündigt sind.
b) Andere Veranstaltungen anderer Träger können im Einzelfall nach vorheriger schriftlicher Anfrage von der Landesleitung des BDKJ als Fortbildungen anerkannt werden.

Als Fortbildung gilt nicht die ehrenamtliche Tätigkeit (z.B. Gruppenstunden, Ferienfreizeiten, Mitarbeit in einem Arbeitskreis usw.) als solches!

3.
Es muss ein Nachweis über eine Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurses erbracht werden.
Der Kurs darf nicht länger als 36 Monate zurückliegen.

III. Verfahren
Aus den Teilnahmebescheinigungen müssen Name und Anschrift des Trägers, Name des Teilnehmers/ der Teilnehmerin, Titel der Veranstaltung, Ort und Datum, Dauer, Zielsetzung, Inhalte, Methoden und angewandte Techniken hervorgehen, um diese Veranstaltungen qualitativ bewerten zu können. Die Bescheinigung bedarf der Unterschrift der jeweiligen Kursleitung bzw. der Referentin/ des Referenten.
Für die erneute Beantragung der Juleica werden ein vom Inhaber unterschriebenes Antragsformular und ein Passbild benötigt. Die benötigten Unterlagen sind bis zu 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der vorhandenen Juleica in der Landesstelle der KJH einzureichen.
Sollten die vorangegangen Kriterien nicht erfüllt werden, so bitten wir, die abgelaufene Jugendleitercard an die Landesstelle der KJH zurück zu senden. Von hier aus wird die Juleica an die ausstellende Behörde, das Amt für Jugend, zurückgegeben.

Über diesen Beschluss hinausgehende Ausnahmefälle entscheidet die Landesleitung aufgrund der Richtlinien des Amtes für Jugend abschließend.